In meiner Sprachheilpädagogischen Praxis untersuche und behandele ich Menschen ambulant oder beim Hausbesuch mit folgenden Sprach- und Sprechstörungen:

Eine ausführliche Anamnese, Diagnostik und die Besprechung der Behandlungsmethoden
und Ziele stehen am Beginn jeder Therapie.
Die Therapie wird so spielerisch und lebensnah wie möglich gestaltet.
Ich arbeite ganzheitlich und interdisziplinär.

Behandlungskosten:
Die Sprachtherapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung
und wird auf Verordnung bzw. Rezept des Arztes (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt etc.)
von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Vom Gesetzgeber ist zurzeit eine Eigenbeteiligung von 15% an den Therapiekosten vorgeschrieben. Ausnahmen: Kinder, chronisch Kranke, soziale Härtefälle.

Privat versicherte Patienten sollten sich vor Therapiebeginn ebenfalls eine Verordnung
ihres Arztes ausschreiben lassen und sich zwecks Klärung der Kostenübernahme mit ihrer
Krankenversicherung in Verbindung setzen.